129.
Ausgabe

Ausgabe 129-Mittentag, 5. Oner 16 nach Hilgorad


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5. Oner  -  SONDERAUSGABE

Ehre den Göttern und seiner hochheiligen Majestät Hilgorad!

Verehrtes Volk Siebenwinds, das Provinzlehen Brandenstein tut kund:

Ab sofort, Sonnentag, 4. Oner 16 nach Hilgorad, gelten im gesamten Provinzlehen mit dem Namen Brandenstein die Regelungen der "Brandensteiner Zunft", über welche man in dieser Sonderausgabe des Boten - man danke für die zuverlässige Unterstützung - zu informieren sucht.
Jene Regelungen gelten für einen jeden, der Handel treibt, Waren herstellt und Rohstoffe fördert; sie dienen einem jeden, der ehrlichem Handwerk nachgeht und nutzen der Stadt sowie dem Lehen.
Leset aufmerksam, Bürger und Freie, und frohlocket, denn dies ist ein großer Tag, an dem das Handwerk endlich den ihm zustehenden Schutz und die nötige Unterstützung erhält!

Gezeichnet,
Miana Tialis,
Kastellanin zu Brandenstein
Zunftmeisterin zu Brandenstein

Gezeichnet und gesiegelt,
Sir Siegfried von Steiner,
Ritter der Sieben Winde
Ritter der Tafelrunde
Hochmeister des Falken
Marschall zu Siebenwind
Lehensvasall zu Brandenstein
Oberster Statthalter zu Brandenstein
Zunftherr zu Brandenstein
Leiter der Königlichen Zensurbehörde zu Siebenwind


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Die Handwerkszunft zu Brandenstein - Statuten:


Der Sinn und Zweck der Zunft zu Brandenstein liegt in der Förderung des Brandensteiner Handwerks und darum liegt ihr Ziel in der Unterstützung der Handwerker und Arbeiter.
Dies soll durch eine dem König, dem sie schlussendlich dient, würdige Struktur erreicht werden, welche im folgenden dargelegt wird.


§1 - Zielsetzung der Zunft:


~ Ausbildungsförderung:
Die Ausbildung von Nachwuchskräften liegt der Zunft sehr am Herzen.
Darum soll durch geregelte Verteilung von Lehrlingen, theoretischen Unterricht, praxisbezogene Übungen und regelmässiger Prüfungen ein hoher Qualitätsstandard zum Wohle des Lehens und des Kundens erreicht werden.

~ Großes Warenangebot:
Durch den Handel mit dem Zunftbund wird ein großes Warenangebot für den Kunden gesichert.

~ Gestärkte Wirtschaft:
Durch festgelegte Preise sollen Wucher- und Schleuderpreise verhindert werden; der Ankauf durch den Zunftbund stärkt einzelne Handwerker. Rohstoffe werden verfügbarer, da ein Zwischenlager durch den Zunftbund entsteht, das an die einzelnen Zunftmitglieder Rohmaterial veräußert.
Desweiteren werden Aufträge direkt an unbeschäftigte Handwerker weitergeleitet.

~ Steuereinnahmen für das Provinzlehen Brandenstein:
Jeder Handwerker und jeder Rohstofflieferant zahlt für seine Gewinne den Zehnt (jede 10. Münze), die dem Provinzlehen Brandenstein zugeführt wird.
Dieser Zehnt ist wöchentlich zu entrichten und wird auf sämtliche Einnahmen angerechnet.
Der Zunftbund wird bei seinen An- und Verkäufen den Zehnt bereits abziehen und die Preise entsprechend so angeben.
Desweiteren stehen die Zunftmitglieder und Waren der Stadt zur Verfügung für Dienste zum Wohl des Reiches.

~ Schutz der Handwerker:
Durch eine zunfteigene Garde soll dem arbeitenden Volk der Schutz zukommen, den es verdient. Diese Garde bewacht Marktstände, begleitet Transporte und beschützt zunfteigene Gebäude.
Desweiteren führt sie Kontrollen durch, unterstützt das Banner auf Anfrage, und leistet im Kriegsfalle Dienst an der Waffe.


§2 - Struktur der Zunft:


~ Unterteilung in die Sechs Zünfte:

- Holzverarbeitende Zunft: Schreiner, Schnitzer, Holzfäller
- Metallverarbeitende Zunft: Schmiede, Feinwerker, Glasbläser, Bergleute
- Nahrungsproduzierende Zunft: Köche, Bäcker, Fischer
- Landwirtschaftliche Zunft: Bauern, Hirten, Abrichter, Züchter, Gärtner
- Schneider & Jägerzunft: Schneider und Jäger
- Krämer & Händler: Krämer und Händler
- Sonstige: Alchemisten, Heiler, Schreiber, Zeichner

Jedes Mitglied gehört mindestens einer bestimmten Zunft an, kann aber, so es ein weiteres Handwerk ausübt oder einer anderen Beschäftigung nachgeht, in einer der anderen Zünfte vertreten sein.

~ Zunftleitung:
Jede Zunft wählt ihren Zunftvorsteher, sowie einen Stellvertreter. Der Lehensvasall zu Brandenstein hat jedoch in letzter Instanz die Entscheidungsgewalt.Zunftvorsteher und Stellvertreter dürfen nicht aus dem gleichen Zweig der entsprechenden Zunft kommen.
Die Zunftvorsteher, ihre Stellvertreter sowie der Lehensvasall zu Brandenstein bilden den Zunftrat. Ausbildende Meister (siehe § 3.3) wählen die Zunftvorsteher sowie den Zunftmeister aus ihrer Mitte.
Der Zunftmeister ist der Stellvertreter des Lehensvasall zu Brandenstein in Belangen der Zunft und hat den Rang eines Kastellans inne.
Man muss den Stand eines Meisters innehaben, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen.

~Einfache Mitglieder:
Unterteilt sind die Mitglieder in Lehrlinge, Gesellen, Meister und Zunftvosteher. Für jeden Stand, den der Handwerker beherrscht, steht es ihm nach bestandener Prüfung zu, einen entsprechenden Standesbrief zu erwerben.

~Zunftgarde
Die Zunftgarde besteht aus königs- und göttertreuen Kämpfern der Insel, geleitet von einem Hauptmann, der die bezeichnung "Erstes Schwert" trägt, und einem Stellvertreter.
Sie gelten wie alle Angehörigen der Zunft als Bürger der Stadt und werden entsprechend bewaffnet und gerüstet sein.
Die Zunftgarde trägt den Namen "Brandensteiner Schwerter" und ist dem Kastellan unterstellt.


§3 - Rechte und Pflichten


3.1 Rechte der einzelnen Mitglieder

~ Jedes Mitglied erhält augenblicklich beim Eintritt in die Zunft die Rechte eines Zunftbürgers der Stadt und des Provinzlehens Brandenstein (nur gültig in diesem Lehen).
~ Jedes Mitglied erhält den Schutz der Zunftgarde
~ Jedes Mitglied wird bevorzugt beim Verkauf an den Zunftbund behandelt
~ Jedes Mitglied erhält je nach Verfügbarkeit Rohstoffe vom Zunftbund zu angemessenen Preisen
~ Jedes Mitglied kommt auf Wunsch auf die Liste für eine Mietwohnung
~ Jedes Mitglied kann sich ausbilden lassen, sofern Meister zur Verfügung stehen
~ Mitglieder werden von der Stadt bei Vorhaben unterstützt
~ Mitglieder werden in Streitfragen bevorzugt behandelt, so es ein Unentschieden gibt
~ Diverse Vergünstigungen, wie kostenfreie Stände an Markttagen
~ Dem Mitglied ist es erleichtert, Artikel im Boten zu veröffentlichen
~ Nutzung verschiedenster Zunftgebäude nur durch Zunftmitglieder
~ Es steht den Mitgliedern der Zunft zu, in den Wäldern Brandensteins zu Jagen oder Holz zu schlagen
~ Es steht den Mitgliedern der Zunft zu, die Tongruben, Steinbrüche und Minen Brandensteins zu nutzen
~ Einem jeden Bauern, der der Zunft beitritt mag von dieser ein Flecken Land zum Anbau von Feldfrüchten und dererlei zugemessen werden

3.2 Rechte der Zunftvorsteher & Stellvertreter

~ Die Zunftvorsteher und ihre Vertreter können im Zunftrat maßgeblich über die Entwicklung ihrer Zunft entscheiden und diese lenken

3.3 Rechte ausbildender Meister

~ Nur Meister dürfen Ausbilden
~ Der Lehnsvasall leiht ausbildenden Meistern sein Ohr in Belangen der Stadt
~ Ausbildende Meister wählen die Zunftmeister mit doppelt zählender Stimme
(als ausbildender Meister gilt, wer bereits seit mindestens einem Mond einen Lehrling hat und nachweislich unterrichtet)

3.4.1 Aufgaben der einzelnen Mitglieder

~ Jedes Mitglied hat die rechtmässige Aufgabe, der Zunft und damit der Stadt und jedem anderen Mitglied tatkräftig beizustehen.
~ Mitglieder im Stand eines Meisters sollen die Ausbilung der Lehrlinge und Gesellen übernehmen.
~ Jedes Mitglied hat den Zehnt zu entrichten (jede 10. Münze von aus handwerklichen und rohstoffgewinnenden Tätigkeiten gewonnenen Geldern oder Abgaben in Form von Naturalien).
~ Jedes Mitglied ist an die Preise gebunden, welche vom Zunftrat festgelegt werden. Jedoch ist der Ermessensspielraum für Zunftmitglieder größer als für
Freie.
~ Die Zunftmitglieder stehen dem Lehen Brandenstein sowie Siebenwind zur Verfügung, um für dieses Dienste abzuleisten zum Wohle aller.

3.4.2 Aufgaben der Zunftvorsteher

~ Ein Zunftvorsteher oder stellvertretender Zunftvorsteher dient im Zunftrat dem Lehen.
~ Ein Zunftvorsteher oder stellvertretender Zunftvorsteher nimmt neue Mitglieder der eigenen Zunft auf.
~ Ein Zunftvorsteher oder stellvertretender Zunftvorsteher überwacht Ausbildungsvorgänge.
~ Ein Zunftvorsteher oder stellvertretender Zunftvorsteher nimmt Prüfungen zum Gesellen ab.
~ Ein Zunftvorsteher oder stellvertretender Zunftvorsteher kassiert den Zehnt seiner jeweiligen Zunft, so dies nicht bereits durch den Zunftbund erfolgt.
~ Ein Zunftvorsteher oder stellvertretender Zunftvorsteher erstellt Mindest und Maximalpreise seines Zunftzweiges, bespricht sie mit dem Rat und legt diese
Preise dann für das gesamte Lehen fest.

3.4.3 Aufgaben des Rates

~ Der Rat bestimmt über Preislisten (Minimal und Maximalpreise)
~ Der Rat nimmt Meister in ihren Stand auf
~ Der Rat bespricht Krisen und Lösungsmöglichkeiten
~ Der Rat steht dem Lehnsvasall mit Rat und Tat zur Seite
~ Der Rat entscheidet über Vergehen innerhalb der Zunft

3.4.5 Aufgaben der Zunftgarde

~ Schutz von Zunfteigentum
~ Schutz von Zunftmitgliedern
~ Bewachung von Zunftgebäuden
~ Schutz von Transporten
~ Unterstützung des Lehnsbanners
~ Verteidigung der Stadt im Notfall
~ Durchsetzung der Preisbindungen
~ Allgemeine repräsentative Aufgaben


§4 - Festlegung des Provinzlehens Brandenstein in Bezug auf den Handel:


~ Fürderhin sei es für einen jeden, der nicht dem Geschlecht der Elfen entstammt, verboten, mit dem Holz der Elfen Handel zu betreiben.
~ Fürderhin sei es für jeden Mann und jedes Weib, welches nicht aus dem Volk der Zwerge stammt, untersagt, mit Fethril zu handeln.

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Nachfolgend seien einige Punkte klärend erwähnt:

Der ehemalige Handelsbund sei als Handelshaus der Zunft zu betrachten und somit dient dieses Gebäude auch als Anlaufpunkt für alle Bewerber.
Einem jeden, der Handel treibt, Waren herstellt und Rohstoffe fördert wird mit offenen Armen erwartet.
Ebenso werden ehrliche Kämpfer für die Arbeit in der Zunftgarde gesucht, Götter- und Königstreue seien selbstverständlich vorausgesetzt, eine abgeschlossene Ausbildung in der Kriegerakademie von Vorteil.

Die Leitung der Zunft obliegt der Bürgerin Miana Tialis, Kastellanin zu Brandenstein; sie diene zunächst als Ansprechpartnerin für alle Aufnahmegesuche.

Der Zunft zugehörige Einrichtungen und Gebäude seien hiermit benannt:
- Die Brandensteiner Reiter
- Die Handwerksschulde der Familie Gropp
- Mühle am Goldquell
- Ehem. Handelsbundhaus
- Handwerkshaus (ehemalige Kaserne)
- Die Hafenmeisterei

Bauvorhaben der Zunft:

- Badehaus
- Umbau des Handwerkshauses
- Stallungen
- überdachte Kampfarena
- Beleuchtung innerhalb von Brandenstein und auf den Wegen aus dem Lehen
- einen vitamagefälligen Garten zum Lustwandeln
- Mietwohnungen für Zunftmitglieder
- Einrichtung einer neuen Mine


Desweiteren seien Vertreter der Zwerge, Nordmänner und der Lehen Siebenwinds herzlich eingeladen für Gespräche den zukünftigen Handel unter den Lehen betreffend.

Die Familie Gropp und die Brandensteiner Reiter möchte ich in eigenen Worten herzlich begrüßen und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

gezeichnet,

Miana Tialis,
Kastellanin zu Brandenstein"




SvS


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