84.
Ausgabe

Ausgabe 84-Endtag, 7. Onar 14 nach Hilgorad


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7. Onar  -  Prüfung der Minenarbeiter zu Brandenstein

Bekanntlich ist diese Zeit eine Zeit des Dunkels, dass wie ein Sturm über Siebenwind hereinbrach. Städte wurden von der Erde getilgt und Heere zurückgeschlagen, jedoch auf, dass sich alle Völker in Brandenstein zusammentaten, um vereint dem Schrecken die Stirn zu bieten. So ist es umso erfreulicher, von der guten Zusammenarbeit zwischen den Dwarschim und der Ritterschaft zu berichten, die derzeit durch ein gemeinsames Projekt zum Ausdruck kommt.

Der Gildenmeister der „Händler & Handwerker der Dwarschim“ Hammerfels stand dem Boten zur Verfügung, um dieses Projekt zu erläutern. Es ist allgemein bekannt, dass die Gastfreundschaft der Dwarschim „speziell“ ist, was jedoch eine Frage der Sicherheit darstellt. Demnach wurde die Mine nahe Brandenstein, die derzeit von dem Volk der Dwarschim bewohnt wird, mit einem Tor versperrt und der Zugang dem Großteil der derzeitigen Brandensteiner verwehrt was besonders bei den Minenarbeitern großen Missmut hervorrief.

Letzteres ist auch der Grund warum die Ritterschaft, der das Wohl des Volkes und somit auch der Minenarbeiter am Herzen liegt, mit dem Volk der Dwarschim ein Gespräch zu diesem Streitpunkt führte, an dessen Ende die derzeitigen Bewohner der Mine der Ritterschaft entgegenkamen und vorschlugen, den Eingangsbereich der Mine zur Nutzung bereitzustellen.

Nach ersten Untersuchungen des angesprochenen Bereiches stellte sich heraus, dass dieser auf Grund morscher Holzpfeiler recht baufällig erschien, weshalb ein dauerhafter Minenbetrieb unter diesen Umständen mehr als zweifelhaft war.

Um die notwendige Sanierung voranzutreiben, werden die Minerzunft, unter Leitung der Dwarschim Grimma, und der Hofschmied der Ritterschaft Erudin Gropp zusammenarbeiten. Hammerfels versicherte, dass für das Schmieden der Stahlträger nur bestes Zwergeneisen verwendet werden würde.

Bleibt zu erwähnen, dass am Mittentag dem 8. Onar zur 7. Hellphase alle Minenarbeiter eingeladen sind, um sich einer Prüfung unter den Augen von Grimma und Hammerfels zu unterziehen, weil man nicht wolle, dass sich Laien in der Mine aufhielten.

Diejenigen Minenarbeiter, welche bestehen, werden in einer folgenden Festlichkeit von dem Verwalter des Barons, Helmbrecht Wallheimer, mit einer Urkunde ausgezeichnet, was die Angelegenheit amtlich macht und komplettiert.

Diakon Jeduras



6. Onar  -  Eröffnung der Gerdenwaldbibliothek in Brandenstein

Den Vieren zum Gruße Bürger und Bürgerinnen Brandensteins.

Vor einiger Zeit hat die Leitung der Gerdenwaldbibliothek zu Galadon entschieden ihre Bibliotheken auch
auf der Insel der sieben Winde zu anzusiedeln. So kommt es, dass die erste von ihnen in nächster Zeit in Brandenstein ihre Pforten öffnen wird.
Die traditionsreiche und angesehene Gerdenwaldbibliothek hat es sich zum Ziel gemacht Wissen zu horten und dem Volke zugänglich zu machen. So sind ihre Mitglieder stets bemüht neues Wissen aufzutreiben und niederzuschreiben.

Da es der Gerdenwaldbibliothek zu Siebenwind noch an Werken und Mitarbeitern fehlt, sind jene denen es danach dürstet Werke aus vergangenen Tagen zu horten und neue zu schreiben, herzlichst eingeladen der Bibliothek beizutreten, ebenso sind jene, die der Bibliothek das ein oder andere Werk entbehren können, aufs höchste willkommen.

Um sich als Mitarbeiter zu bewerben oder der Bücherei vorab eine Spende zukommen zu lassen, kann man am folgenden Endtag den 10. Onar 14 nach Hilgorad (OOC: Sonntag den 9.01.03) die Leiterin der Gerdenwaldbibliothek zu Siebenwind, Leara Feuertanz, im Rathaus der Stadt Brandenstein antreffen.

Leara Feuertanz



4. Onar  -  Die Ritter rufen zum Gegenschlag

Die Zeit ist gekommen, da die freien Streiter Siebenwinds sich gegen die dunkle Bedrohung erheben sollen. Die Zeit ist gekommen, da das Blatt sind wendet. Nicht weiter sollen wir tatenlos zusehen, wie dunkle Heere immer näher rücken, drohend uns die letzte Atemluft zu nehmen. Die Tafelrunde hat entschieden, dass es am 9. Onar 14 nach Hilgorad ab dem 6. Dunkelzyklus zu einem Gegenschlag kommen muss und kommen wird.

Die Ritter der Sieben Winde berufen hiermit ein Völkertreffen vor den Toren Brandensteins ein. Stattfinden soll dieses alsbald, da die Zeit drängt. Somit soll jenes am 7. Onar 14 nach Hilgorad zu Beginn des 7. Hellzyklus beginnen . Geweihte aller Kirchen und die hohen Persönlichkeiten eines jeden Volkes welches gewillt ist die Waffen gegen die Dunklen zu erheben seien eingeladen. Ziel ist es gemeinsam über die Vorgehensweisen und Taktiken zu beraten, um das Volk Siebenwinds zusammen zum Sieg zu führen.

Um einen jeden, egal welches Volkes auf die bevorstehenden Schlachten vorzubereiten, bietet die Ritterschaft auch Waffen und Formationsübungen vor den Toren der Stadt an. Es wird gelernt, wie man sich in der Schlacht zu verhalten hat und auch wie man auf die Befehle der Befehlshabenden reagiert. An dieser Stelle rufe ich vor allem die Führer jedes Volkes auf - auch sie sollen erscheinen, auf dass man mit ihrer Hilfe das Kampfverhalten ihrer Truppen proben kann.

Am 6, 7 und 8. Onar werden jene Übungen jeweils zu Beginn des 7. Dunkelzyklus vor den Toren des Flüchtlingslagers Brandenstein stattfinden. Ebenso werden Handwerker aller Art zu diesen Zeitpunkten dort hin gebeten, da es möglich ist dass die Ritterschaft Verwendung für jene findet. (Waffenaufrüstung, Geschützeherstellung, Kriegsmaschinenbau). Ein Ritter wird sich auch um diese kümmern.

Erst wenn wir geordnet und kontrolliert mit erhobenen Waffen gemeinsam vorrücken, ja dann und nur dann werden wir den Genuss des Sieges erfahren.

Die Götter sind mit uns.

Der Orden der Ritter der Sieben Winde.



4. Onar  -  Mutige Elfe entledigte uns von unliebsamen Feind Galadons und der Viere

Am gestrigen Tage ereignete sich etwas Unglaubliches. Jeder Bewohner Siebenwinds wird sicher schon einmal vom Tardukai Varg, einem Anhänger des Einen, gehört haben. Dieser Feind Galadons und der Viere wurde am gestrigen 3. Onar 14 nach Hilgorad getötet.

Dieses Wissen wurde von der Elfe, welche ihn niederstreckte, bestätigt.

Laut der Elfe begegnete sie ihrem früheren guten Freund ausserhalb Brandensteins und es kam zu einem fürchterlichen Duell. Die Elfe attackierte Varg furchtlos welcher sich mit einem düsteren, einem Schatten gleichenden Schwert verteidigte. Am Anfang hatte der düstere Tardukai die Oberhand und trieb die Elfe immer weiter zum Fluss. Als er zu einem gewaltigen Hieb ansetze sprang die Elfe, so unglaublich es klingen mag, mit einem einzigen Satz über den Angreifer hinweg und versetzte ihm gekonnt mit ihrem Schwert einen Hieb in die Seite. Dieser lies den überraschten Varg auf das brüchige Eis des gefrorenen Flusses straucheln.

Dort stand er und sprach einen Satz den mir bisher niemand übersetzen konnte. Sofern ich die Worte richtig Verstanden habe sollen es folgende gewesen sein: „Oh, dukairy hor! Du feradar elak end, du gedar rätisarea ferad.“
Wenn jemand diesen Satz übersetzen kann soll er Bitte zum Boten kommen und sein Wissen übermitteln.

Das Eis hielt dem Gewicht Vargs nicht lange Stand und so versank er in den Fluten und ertrank. Das düstere Schwert wurde von der Elfe gefasst und es brach in zwei Teile. Nun führt sie es mit sich und es soll der Ritterschaft übergeben werden.



Ob der Tardukai wirklich tot ist kann man nicht sagen da man seinen Leichnam noch nicht fand.

Ob der Mord der Elfe an Varg rechtens war, ob es sich um einen Unfall handelte oder ob es nur Leichtfertig war sei einmal dahin gestellt. Vielleicht hätte man ihn der Ritterschaft übergeben sollen und diese hätten ihn von seinem Glauben noch abbringen können.
Aber dafür ist es zu spät.

Wir hoffen seine Seele im Tod frieden finden wird.

Muadin Andes



4. Onar  -  Forstverordnung Siebenwinds

Forstgesetze

Das Königliche Gericht zu Siebenwind gibt bekannt:
Seine allerdurchlauchtigste Majestät, König Hilgorad, Großfürst von Heredon, Herrscher von Galadon und Siebenwind, vertreten durch Seine Gnaden Baron von und zu Gerdenwald erlässt folgende Verordnung für das Volk von Siebenwind, auf das den Wohlstand des Königreiches mehre und seiner Majestät zu Ruhm gereiche:

§ 1 Allgemeines
Jeder Untertan der Krone, der im Herrschaftsbereich des Königreiches auf Siebenwind lebt, ist an diese Verordnung gebunden. Das Territorium der Nortraven bleibt von dieser Verordnung unberührt.

§ 2 Forste und Jagd
I. Als Forst wird jedes zusammenhängende Gebiet bezeichnet, dass mit Bäumen dicht bestanden ist. Sämtliche Forste auf Siebenwind gehören der Krone.
II. Als Jagd wird die Erlegung von jeglichem Tiere bezeichnet, dass auf diesen Landen wandelt. Dabei wird zum einen in die niedere Jagd unterschieden, welche Tiere bezeichnet, die nicht über ein Stockmaß Höhe erreichen; zum anderen die Hohe Jagd, welche sich auf alles Getier über einem Stockmaß bezieht.

§ 3 Fischen
Es ist allen Bewohnern der Insel Siebenwind gestattet, in den Gewässern des Königs zu fischen.

§ 4 Nutzung der Forste
I. Jedem steht es frei, sich an Obst, Beeren, Kräutern, Wurzeln und Brennholz aus den königlichen Forsten gütlich zu tun.
II. Der Einschlag von Holz zur Verarbeitung oder dem Hausbau soll maßvoll erfolgen, sodass die Forste nicht geschädigt werden.
III. Der Forstmann kann den Holzeinschlag für bestimmte Gebiete gestatten, verbieten oder begrenzen. Auch ist er berichtigt, ausschließliche Wälder für den großangelegten Holzeinschlag zuzuweisen.

§ 5 Niedere Jagd
I. Es ist allen Bewohnern des Königreiches gestattet, die Niedere Jagd auszuüben.
II. Der Niederen Jagd zuzuordnen sind der Hase, der Vogel, der Falke, der Adler, und ausgenommen vom Stockmaß auch das Schaf, das Schwein und die Ziege.

§ 6 Hohe Jagd
I. Die Hohe Jagd darf nur von dazu ermächtigten Jägern ausgeübt werden, die Ermächtigung erteilt der oberste Forstmann.
II. Unter die Hohe Jagd fallen die Wölfe, insbesondere Weiße Wölfe, Grauwölfe und Waldwölfe, Bären, insbesondere Grizzlys, Schwarzbären, Höhlenbären und Braunbären, Hirsche und Rehe, insbesondere Silberhirsche und Rothirsche und Wildschweine.
III. Das Jagen ohne Erlaubnis wird immer bestraft.

§ 7 Jagderlaubnis
I. Die Erlaubnis zur Ausübung der Hohen Jagd wird gegen ein Abgabe vom königlichen Forstmann ausgegeben, welcher die alleinige Entscheidung über die Erteilung dieser Erlaubnis hat.
II. Das Erlaubnisschreiben muss bei der Jagd mitgeführt werden.
III. Die Mitglieder des Volkes der Waldelfen und der Auelfen sind von der Jagdscheinpflicht befreit. Ihnen steht es frei, nach ihrem Bedarf zu jagen.

§ 8 Königlicher Forstmann
Der Königliche Forstmann wird vom Statthalter Siebenwinds ernannt und besoldet. Er trägt die Verantwortung für die Forste und ist mit derlei Privilegien ausgestattet, die es ihm erlauben, über die Erteilung der Erlaubnis zu befinden oder Wilderer dem Gesetze zuzuführen. Dazu ist er der Hilfe der Ritterschaft sowie der Stadtwachen gewiss.

§ 9 Kontrolle der Jagdscheine
I. Jagdscheine werden von den Forstmännern und jedem Vertreter der Exekutive Siebenwinds kontrolliert und sind bei Aufforderung sofort vorzuzeigen. Weigerungen sind als Widerstand gegen die Exekutive und mutmaßliche Wilderei zu bestrafen.
II. Lederschneider oder Lederhändler haben bei Ankauf ihrer Ware die Jagdscheine der Lederverkäufer zu kontrollieren, wenn es sich um Leder und Felle der hohen Jagd handelt. Bei Zuwiderhandlung wird beiden Seiten Hehlerei unterstellt.
III. Fest Ansässige Schneider sind verpflichtet über ihre Lederankäufe Buch zu führen und bei Bedarf den Forstbeamten vorzulegen.

§ 10 Waidgerechte Jagd
Tiere dürfen durch die Jagd nicht übermäßig leiden und nur mit den geduldeten Jagdwaffen erlegt werden.

§ 11 Abrichten von Tieren
I. Abrichter dürfen Tiere der niederen Jagd abrichten und zum Verzehr oder zur Verarbeitung nutzen.
II. Das Abrichten von Tieren der Hohen Jagd und anschließende Tötung zum Verzehr, Verarbeitung und Handel ist strengstens verboten. Abgerichtete Tiere der Hohen Jagd sind tiergerecht zu behandeln.
III. Verstöße werden wie Wilderei bestraft.

§ 12 Jagdverbot von Wildpferden
Die Jagd auf Wildpferde ist strengstens untersagt. Das Töten dieser Tiere wird immer vor Gericht verhandelt und an den betreffenden Staatsanwalt weitergeleitet.

§ 13 Wilderei
I. Wer gegen diese Verordnung verstößt, sei es durch jagen ohne Erlaubnis (Jagdschein) oder der Plünderung königlicher Forste, macht sich der Wilderei oder, wer illegal mit Tierleder handelt, der Hehlerei schuldig.
II. Hehler werden mindestens genauso schwer wie Wilderer bestraft werden.
III. Je nach Maßgabe des angerichteten Schadens verhängt der Forstmann eine Geldstrafe oder übergibt den Übeltäter dem Gericht.

§ 14 Strafe für Wilderei
I. Wer sich des Verbrechens schuldig macht und von einem Königlichen Gericht für schuldig befunden wird, erwartet eine Geldstrafe nicht unter 1000 Dukaten, die bei Nichtzahlung in Haft umgewandelt wird. Maßstab hierfür ist die Tagessatzumrechnung des Iuribus de Siebenwind.
II. Besonders schwere Fälle können auch mit bis zu 5 Tagen Haft bestraft werden. In Ausnahmefällen darf die Todesstrafe ausgesprochen werden.

§ 15 Schlussbestimmungen
Aktuelle Aushänge der Forstverwaltung regeln einzelne Paragrafen dieses Gesetzes und haben Gesetzeswirkung. Ein Verstoß gegen waidgerechte Jagdgrundsätze der obersten Forstverwaltung wird wie Wilderei bestraft.


Aktuelle Aushänge zum Jagdverbot auf Silberhirsche und Silberrückenrehe

§A1 Jagdverbot auf Silberhirsche und Silberrückenrehe
I. Das Jagen auf Silberhirsche ist strengstens verboten und wird mit hohen Geldstrafen und einem Gerichtsverfahren geahndet.
II. Das Handeln mit Silberhirschleder ist strengstens untersagt, ebenso das weiterverarbeiten von solchem Leder und der Verkauf von Silberhirschlederware.
III. Der Besitz von Silberhirschlederartikeln ist untersagt. Bürger die noch in Besitz einer solchen Rüstung sind, müssen diese bei der Forstverwaltung anmelden. Ist dies nicht vollbracht, wird der Besitzer als Wilderer und / oder Hehler angesehen.

Oberster Forstverwalter Siebenwinds
Nikolus



31. Oner  -  Forstverwaltung und Custodes-Silvae beziehen Brandenstein!

Ich hörte gestern erfreuliche Nachrichten in diesen düsteren Zeiten. Die Forstverwaltung Siebenwinds sowie die Jägergilde Custodes-Silvae bewohnen ein neues Gebäude in Brandenstein.

Trotz der harten Zeiten wolle man versuchen das kleine Waldgebiet, was noch unser ist, zu schützen und die Bevölkerung mit Lebensmitteln sowie gutem Leder zu versorgen. Es sind ausserdem wieder Jagdscheine vorhanden, welche bei den Mitgliedern der Forstverwaltung nach bestandener Jagdprüfung ausgeschrieben werden.

Das nun bewohnte Haus ist das alte Gebäude des Handelsbundes. Es ist das zweite Haus auf der rechten Seite wenn man unsere schöne Stadt betritt.

Des weiteren möchte die Forstverwaltung auf die Forstgesetze, welche sich weiter unten befinden, hinweisen. Zudem wird jedes Vergehen gegen Forstgesetze mit härteren Strafen geahndet.

Es wird versucht das Gebäude so oft wie möglich besetzt zu halten um allen eventuellen Wünschen nachzukommen.

Hoffen wir, dass sich die Forstverwaltung sowie die Custodes-Silvae sich gut bei uns einleben.

Muadin Andes


© Siebenwind | Bote | Amun 2003