60.
Ausgabe

Ausgabe 60-Mondtag, 8. Querler 13 nach Hilgorad


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8. Querler  -  Warnung der Grauen Garde vor Daimonen

Am Abend des 6. Querler erreichte die Redaktion des Siebenwind Boten ein Brief des Primus Commundo der Grauen Garde, seine Exzellenz Dunvallo Linari. In diesem warnt er ausdrücklich vor dem geflügelten Wesen, welches zuvor in Rohehafen gesichtet wurde und über welches der Bote berichtete. Er bestätigt darin die Gerüchte das es sich um einen Daimon handelt, welcher von größter Gefährlichkeit ist.

Weiterhin warnt er jeden Bürger Siebenwinds sich von diesem Wesen fernzuhalten, und empfiehlt sollte man es erblicken sofort zu fliehen. Nur Geweihte, Vertreter des Magierturms oder Ritter sollten versuchen Gegenwehr zu leisten. Auch solle man ein Auftauchen sofort melden, dass die Geweihten und Magier entsprechend reagieren können.

Ob dieses plötzliche Auftauchen solch furchteinflößender Wesen etwas mit den Vorkommnissen in Finsterwangen zu tun hat, war auch seinem Schreiben nicht zu entnehmen.

(JdS)



7. Querler  -  Ehrung mit Tücken

Heute am Mondstag, 6. Querler, zur Mitte des 6. Zyklus versammelte sich einige Hochrangige Ritter in der Burg zu Schieferbruch um einige Bürger zu ehren.

Dem Bürger Viron Noctae und der Bürgerin Selisja Krasis wurde der Orden des Falken verliehen, für ihre Tapferkeit und Hingabe bei der suche nach dem vermissten Rohehafner Bankier Werimar. Dieser war kürzlich in einer Höhle gefunden worden, schwer verletzt.

Bei dieser Suche hatten sich einige Bürger besonders verdient gemacht und sollten heute geehrt werden, die erste kleine Ehrung in Schieferbruch verlief auch ohne Zwischenfälle. Den beiden wurden die Orden überreicht und Viron hielt eine kurze Rede. Danach sollten das Mädchen Chirai, der Tapfere Dwarschim Bogat, die Gardistin Donna so wie ein weiterer unbenannter Rohehafener Gardist auf dem Marktplatz zu Rohehafen geehrt werden.

Doch dazu kam es nicht mehr, gerade als die Ritter sowie die stolzen Träger der Orden eingetroffen waren, flog ein geflügeltes Ungeheuer über den Marktplatz. Die Menge stob in Panik auseinander und die Ritter machten sich sofort auf die Verfolgung des Wesens.

Auch nach diesem mysteriösen Auftauchen, kam es in der Dunkelphase des 6. Zyklus zu eigenartigen Vorkommnissen rund um den Marktplatz, so dass die Ehrung verschoben wurde. Um was für ein Wesen es sich handelte war nicht genau zu erfahren, doch einige Bürger waren überzeugt einen Dämon gesehen zu haben.

Ob all diese Vorkommnisse mit den mysteriösen Vorfällen in Finsterwangen zusammenhängen war nicht zu erfahren.

(JdS)



7. Querler  -  Kriegsrecht über Finsterwangen verhängt - Klarstellung der Ritterschaft

Folgende Nachricht erreichte den Siebenwind Boten betreffend der Gestrigen Bekanntmachung der Brigade:

"Sehr geehrte Bürger der Insel Siebenwinds,
sehr geehrte Redaktion des Botens,

Die Vorgänge in der Stadt Finsterwangen stellen eine Bedrohung für Leib, Geist und Leben jedes Einzelnen dar, der diese Stadt ohne richtigen Schutz und Begleitung betreten
will. Daher wurde die Stadt zum Sperrgebiet unter Kriegsrecht ausgerufen, was die Begrifflichkeit "militärisches Sperrgebiet" impliziert. Einem jedem ist daher das Betreten der
Stadt verboten, ausser den genannten Gruppen. Wir, die Ritterschaft und die Brigade Siebenwinds werden zu gegebenen Zeitpunkten Nachrichten um und aus Finsterwangen an
den Boten weiterreichen, wenn sich Erfolge oder Hilfegesuche in der Bekämpfung des Feindes ergeben. Die Lage in und um die Stadt ist mehr als ernst und die genannten
Organisationen bemühen sich mit aller Kraft, eine Lösung für die Gefahr in Finsterwangen zu erarbeiten und durchzuführen. Wir bitten daher um Verständnis, dass diese
Operationen derzeit ungestört laufen müssen und nur von ausgewählten Personen.

Gez.

Sir Talliostro Barnabas, Hochmeister des Greifen
Sir Hegtor Garlon, Hochmeister des Falken
Sir Aspin Schwertklinge zu Fahlenau, Befehlshaber der Brigade Siebenwind
Harold Valorum, oberster Richter des Siebenwindschen Gerichts"



7. Querler  -  Kommentar zur Bekanntmachung der Brigade

Der Siebenwind Bote berichtete schon vor einigen Tagen über seltsame Geschehnisse bei Finsterwangen, und heute hörte man Gerüchte über schwere Zerstörung bei der Burg Finsterwangen. Auf Grund dieser Ereignisse kommt die Bekanntmachung der Brigade nicht überraschend, doch sind einige Punkte in der Bekanntmachung ungenau.

Da in der Bekanntmachung die Siebenwind Bote des Barons nicht erwähnt wurden, geht der Bote davon aus, dass über die Region Kriegsrecht und Nachrichtensperre verhängt wurden, während in der Bekanntmachung nur von einem „Militärischen Sperrgebiet“ die Rede ist. Dieser Begriff ist der Redaktion rechtlich kein Begriff. Deshalb wird der Bote bis auf weiteres nicht über die Vorgänge in Finsterwangen berichten können, da die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Unter Kriegsrecht wäre eine Berichterstattung strafbar.

Die Redaktion des Siebenwind Boten bittet die Ritterschaft Siebendwinds zu einer Stellungnahme sowie einer Legitimation und das königliche Gericht um eine rechtliche Klärung der Bergriffslage.

Jarail du Soleil, Chefredakteur



7. Querler  -  Bekanntmachtung zu Finsterwangen und Umgebung

Eine Bekanntmachung zu den Vorkommnissen in Finsterwangen der Brigade traf beim Boten ein:

"Bekanntmachung zur der Stadt Finsterwnagen und deren Stadtgebiet

Mit Absprache der Edlen Ritterschfat wird Folgendes zur der Stadt Finsterwangen bekannt gegeben:

Die Stadt sowie deren Stadtgebiet sind mit sofortiger Wirkung Millitärisches Sperrgebiet. Das betrtten durch Unbefugte ist strengstens Verboten und kann schwere Straffen bis gar den Tod nach sich ziehen. Ausgeschlossen von der Absperrung sind:

- Die Armee vertretten durch die Brigade Siebenwinds
- Die Ritterschaft
- Das Hohe Königliche Gericht zu Siebenwind
- Die Vertretter des Tempels der Vier
- Die Graue Garde

Andere Personen haben das Gebiet nicht zubetretten!
Werden Andere Personen auf diesem Gebiet aufgefundnen so werden sie nach §31 verurteilt!

Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gez.
Lorence Soldat und Ausbilder der Brigade Siebenwinds.
"



6. Querler  -  Erlass über die Vollstreckung von Haftstrafen

Folgende Nachricht überbrachte ein Bote soeben der Redaktion:

Im Namen der Ritterschaft als Lehnsherren der Provinz Siebenwind erlässt das Königliche Gericht zu Schieferbruch folgende Regelungen die Vollstreckung von Haftstrafen betreffend:

Art. 1
Alle zu Haftstrafen verurteilten Gefangenen des Königlichen Gerichtes, der Stadtgerichte und der Rechtsprechung der Ritterschaft werden - sofern nicht anderes bestimmt ist - den Nortraven Westerhevers zur Urteilvollstreckung überstellt.

Art. 2
Unter Beachtung des Artikels 3 ist es den Nortraven gestattet, mit den ihnen überstellten Gefangenen nach eigenem Gutdünken zu verfahren. Alle aus der Haft entstehenden Erträge verbleiben den Nortraven Westerhevers. Sofern die Notwendigkeit besteht, können die Nortraven verpflichtet werden, die ihnen überstellte Gefangenen im Dienste der Provinz Siebenwind einzusetzen.

Art. 3
Den Nortraven ist es nicht gestattet, einem Gefangenen das Leben zu nehmen. Ebenso ist es ihnen untersagt, die Gefangenen über die Maßen grausam zu foltern oder zu quälen. Jeder Gefangene hat eine Mahlzeit am Tag zu erhalten, dazu Wasser in ausreichendem Maße. Die Ausübung des Glaubens an die Viere darf nicht behindert oder verhindert werden.

Art. 4
Mitglieder der Ritterschaft, Richter und Staatsanwälte des Königlichen Gerichtes und die ehrenwerten Geweihten der Viere sowie von ihnen ermächtigte Personen haben jederzeit Zugang zu den Gefangenen. Für ihre Sicherheit ist zu sorgen.

Art. 5
Auf Beschluss des Königlichen Gerichtes oder Weisung der Ritterschaft kann ein Gefangener unter Obhut genommen werden und die Nortraven ohne Hinderung verlassen. Ersatzansprüche entstehen daraus nicht.

Art. 6
Dieser Erlass ist jederzeit aus wichtigem Grund durch das Königliche Gericht oder die Ritterschaft widerrufbar.

Mit der Bekanntmachung tritt der Erlass in Kraft. Dieser ist unbedingt und ausnahmslos einzuhalten.

Ausgefertigt Schieferbruch, den 6. Querler 13 nach Hilgorad

Harold Valorum Rondariel Esthom
Königlicher Richter Königlicher Richter



6. Querler  -  5000 Dukaten winken! - Dieser Hase ist viel Gold wert!

Großer Finderlohn für entlaufenen Hasen ausgesetzt.

Verzweifelt wandte sich der bekannte Dwarschim Logrin Goldaxt an den Siebenwind Boten. "Mein Hase Goldmümmel ist spurlos verschwunden!" klagte er. "Ich zahle 5000 Dukaten jener Person, die mir meinen berühmten Hasen zurückbringt!"

Der Hase, der auch durch seinen heldenhaften Einsatz im Kampf gegen orkisches Ungetier vielen auf der Insel ein Begriff ist, soll durch Backwaren aller Art anzulocken sein. Allerdings warnt Logrin alle die sich an der Suchaktion beteiligen wollen, nicht zu versuchen, Goldmümmel mit Gewalt einzufangen, denn "er hat schon einmal einem Orken ein Bein abgebissen."

Ob Zwergenlatein oder nicht, jedenfalls ist Vorsicht geboten. Doch wer es schafft, den berühmten Hasen, der irgendwo auf der insel durch die Wälder streift, in Brockental abzuliefern, der wird reich belohnt werden. Zu erkennen ist das Tier an einer Kette um seinen Hals, auf der der Name "Goldmümmel" steht.

(Dry)



6. Querler  -  Die Farben der Magie

Magierturm eingefärbt - Schelmenstreich oder Vandalismus?

Den Magiern bot sich heute an ihrem Turm ein merkürdiges Bild. Farbflecken zierten nicht nur den Weg zum Turm und dessen Wände, sondern auch den Boden der Empfangshalle, auch etlich Schilder waren übermalt. Exzellenz Elurai Calades war einem Herzinfarkt nahe, als der Mitarbeiter des Boten ihn am Turm antraf, und rief nach der Grauen Garde. Drohbriefe habe der Turm nicht erhalten, und er wisse auch niemanden dem so etwas zuzutrauen sei.

Die meisten anwesenden Magier machten Schelme für das Geschehen verantwortlich. "Die wollen uns erniedrigen. So eine Schweinerei!" Auch der Mitarbeiter des Boten wurde Beschuldigt mit den Tätern unter einer Decke zu stecken, und einige drückten den Wunsch aus, dass diese Ereignis nicht an die Öffentlichkeit kommen sollte.

Es wird sicher einige Zeit dauern, bis der Turm wieder grau und ordentlich ist. Die einzige brauchbare Spur konnte jedenfalls der Redakteur des Boten liefern: Die Beschreibung jenes in eine blaue Robe gehüllten Mannes mit Zepter, der ihn am Bankplatz in Rohehafen angesprochen und zum Magierturm geschickt hatte. Dort wäre eine lustige Geschichte zu finden. Fürwahr!

(Dry)



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