41.
Ausgabe

Ausgabe 41-Wandeltag, 19. Duler 13 nach Hilgorad


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19. Duler  -  Auflösung des Zwergeninternierungslager durch die Ritterschaft

Im Namen der Ritterschaft, Lehnsherren der Insel Siebenwind im Auftrag seiner Majestät, König Hilgorad I, rex Falandria

Auf gemeinsamen Beschluss der Ritterschaft, wird das Internierungslager nahe der Hauptstadt Siebenwinds, Rohehafen, aufgelöst. Die anwesenden Gesandten des Königs, welche ihr Eintreffen auf Siebenwind der Ritterschaft, und somit der obersten militärischen Instanz, nicht meldeten und eigenmächtig handelten indem sie dieses Internierungslager errichteten, werden vorerst inhaftiert werden. Diese Gesandten werden sich aufgrund ihrer Folterungen und Morde gegenüber den gefangenen Zwergen, die somit der Verschärfung des Konfliktes auf Siebenwind beitrugen, vor Gericht verantworten müssen.
Gefangene Zwerge werden vorerst freigelassen und sollten sich zu ihren Brüdern zurückziehen.

Es liegt nicht im Sinne der Ritterschaft und eines gerechten Königs, die Zwerge auf unehrenhafteste Weise, wie es die Gesandten taten, zu verhören und zu foltern.
Deshalb wird ein Gespräch mit dem Obmann der Zwerge auf neutralem Gebiet erbeten, um die jetzt schon chaotische Lage nicht noch weiter eskalieren zu lassen und weitere Schritte im Bezug auf den Erlass des Königs zu besprechen.

Die vom Baron ausgeschickten Truppen sollen sich möglichst bald bei der Ritterschaft melden, um weitere Befehle zu erhalten.

Dragonor Ragnarok
Hochmeister des Greifen
Im Namen der Ritterschaft

(Ben)



19. Duler  -  Stellungnahme Baron Gerdenwalds

In der Redaktion des Siebenwind Bote ging zu Beginn des ersten Zyklus am heutigen Mittentag folgendes Schreiben von seiner Gnaden Baron Friedward von und zu Gerdenwald ein, in welchem er Stellung nimmt, zu den jüngsten Vorfällen, die Bergzwerge betreffend. Der Originalwortlaut des Schreibens:


Mit Bedauern haben Wir die auf den gnädigen Erlass seiner Majestät Hilgorad I, Herr über Galadon, Heredon, die Nordlande und Siebenwind, folgenden Grausamkeiten zur Kenntnis genommen.

Daher gedenken Wir uns auf diesem Wege direkt an das Volk zu wenden.

Die Gnade unseres Herrn, seine Majestät Hilgorad I, Herr über Galadon, Heredon, die Nordlande und Siebenwind ist ohne Maß. Seine Majestät geruhte trotz des bedenkenswerten Krieges mit dem Volke der Dwarschim vom Berge seine Gnade zu zeigen, und die Zwerge vom Berge auf seiner Insel Siebenwind nicht mit dem Tode zu bestrafen.

Mit Bedauern mussten Wir jedoch wahrnehmen, dass die Zwerge des Berges durch Gegenwehr gegen diesen gnadenvollen Erlass gewalttätige Reaktionen seitens der treuen Bürger des Reiches provozierten.

So seien all die in Kenntnis gesetzed, welche ohne Sinn und Ehre morden, dass die Dwarschim vom Berge Unsere Gnade genießen, so sie keinen Widerstand leisten, und sich getreulich dem Worte seiner Majestät fügen.

Ein jeder sei gewahr, dass der Frieden und der Wohlstand des Reiches die oberste Prämisse eines jeden Bürgers sei, und überprüfe sein Handeln anhand dieser.



Wie aus dieser Stellungnahme zu entnehmen ist, soll jenen Bergzwergen, welche sich ruhig verhalten und den Anweisungen der galadonischen Ordnungskräfte Folge leisten, nichts geschehen. Dem Baron scheint viel daran gelegen, dass wieder Ruhe und Ordnung einkehrt. Es ist unter Umständen damit zu rechnen, dass etwaige ehrlose Übergriffe seitens der Galadonier verfolgt werden, und Verantwortliche vor Gericht gestellt werden.

Die Bergdwarschim seien jedoch darauf hingewiesen, dass sie sich kooperativ verhalten sollen, um den Zorn unseres weisen und milden Barons nicht heraufzubeschwören.

(HF)



19. Duler  -  Brand von Rohehafen - Die Hintergründe

Zum nunmehr zweitenmal stand die stolze Hauptstadt Siebenwinds vor zwei Wochen in Flammen, und wieder war es ein Abgesandter des Ignis, ein Feuerelementar, der den Brand verursachte, so wie es auch Seine Diener waren, die damals an den verherenden Verwüstungen Tiefenbachs beteiligt waren.

Wir haben hierzu den Orden der Ecclesia Elementorum befragt und ein Gespräch mit dem ehrenwerten obersten Ignis Priester Roderik geführt, um diesem Umstand auf den Grund zu gehen. So soll es sich tatsächlich um einen Elementar gehandelt haben, der von zwei Aspiranten des Flammenweberstandes durch Rohehafen geführt worden war. Jener verschwand im Schrein des Ignis, nicht jedoch ohne vorher Verwüstungen an der Stadt und dem Wald nahe des Baronsanwesens angerichtet zu haben. Eine sehr wahrscheinliche Erklärung, so Roderik, sei ein Wutausbruch des Herrn der Flammen, welcher seiner Meinung nach nur auf die ungebührende Art und Weise zurückzuführen sei, mit der die Einwohner der Insel die Gaben des Ignis nutzen, ohne Seiner zu gedenken.

Der Priester, der bereits auf langjährige Erfahrungen im Orden des Ignis zurückgreifen kann, versicherte, solcherart Vorfälle würden mit steigender Frömmigkeit immer unwahrscheinlicher werden. Die Gabe des Feuers solle gebührend vergolten werden mit Besuchen der Messen zu Seinen Ehren und einer bewußteren Nutzung seiner Gaben.

In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die stets hier im Boten angekündigten Messen der Orden der Viere und der Ecclesia Elementorum hingewiesen.

(Ben)



18. Duler  -  Weihe im Tempel zu Rohenhafen

Ehlen LeCer, Novice des Bellum, zum Priester geweiht.

Am gestrigen Tag, dem 16. Duler 13 n. Hilgorad (ooc: Sonntag) erhielt der junge Novize, der sich lange Zeit im Orden bewährt hatte, das gesegnete Schwert und Bellums Schutz, den auffälligen Schild des Ordo Belli.
Nach einer bewegenden Zeremonie wurde Ehlen LeCer mit den Insignien seines Standes ausgezeichnet und wird nun als Geweihter des Bellum seinen Glauben vertreten und seinen Kampf gegen den Einen weiterführen.

(Alv)




18. Duler  -  Erlass des königlichen Gerichts zur Grauen Garde

Den Boten erreichte folgende Bekanntmachung des hohen Gerichts zu Schieferbruch:

Hiermit verkündet das Königliche Gericht der Insel Siebenwind nach ausgiebigen Beratungen und Abwägungen folgendes, auf das es als Gesetz zu gelten habe:

Die Graue Garde, Teil des Magierturmes zu Tiefenbach, wird ausdrücklich befugt, jedweden Missbrauch von Magie oder ähnlich gelagerten Sachverhalten zu verfolgen, zu ermitteln und angebracht einzuschreiten.

Dazu ist folgendes als bindend anzuerkennen:

Ad 1
Die Graue Garde hat das Recht, des Magiemissbrauchs Verdächtige zu beobachten, befragen oder vorrübergehend festzusetzen.

Ad 2
Alle Erkenntnisse und Beweise sind dem zuständigen Gericht zuzuführen. Die Festsetzung eines Verdächtigen muss spätestens nach 8 Zyklen von einem Richter bestätigt werden.

Ad 3
Die Graue Garde hat die Processum Criminalis sowie alle einschlägigen Gesetze zu beachten und zu befolgen.

Ad 4
Den Weisungen bezüglich der Ausführung dieses Erlasses ist Folge zu leisten. Weisungsbefugt sind die Königlichen Richter, Stadtrichter, die Ritterschaft sowie andere Befehlshaber mit gleicher Befugnis. Bei Unstimmigkeiten mit den Stadtwachen ist einvernehmlich zu entscheiden.

Ad 5
Die Graue Garde ist für alle ihre Handlungen nach diesem Erlass haftbar.

Dieser Erlass tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft und bleibt bis zur Aufhebung durch das Königliche Gericht der Insel wirksam.

H.Valorum, Königlicher Richter


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