36.
Ausgabe

Ausgabe 36-Wandeltag, 26. Onar 13 nach Hilgorad


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26. Onar  -  Verordnung über die Zuständigkeit der Kleinen Strafgerichte

Bekanntmachung:

Verordnung über die Zuständigkeit der Kleinen Strafgerichte

§ 1 Geltungsbereich
I. Diese Verordnung gilt für das gesamte Territorium der Insel Siebenwind. Ausnahmen regelt eine Vorschrift. Grundlage bildet § 3 II. der Verordnung über die Aufhebung aller Rechtsprechungsprivilegien. Diese tritt damit außer Kraft.
II. Die in dieser Vorschrift festgelegten Gebiete der einzelnen Kleinen Strafgerichte sind verbindlich.

§ 2 Gerichtsbezirk Schieferbruch
I. Der Gerichtsbezirk Schieferbruch umfasst die Gemarkung der Ortschaften Schieferbruch und Finsterwangen. Seinen Sitz hat das Kleine Strafgericht in Schieferbruch.
II. Alle Gebiete, die nicht einen anderen Gerichtsbezirk zugeordnet sind, werden stellvertretend durch das Kleine Strafgericht zu Schieferbruch verhandelt.
III. Das Kleine Strafgericht wird durch die Ritterschaft eingesetzt.

§ 3 Gerichtsbezirk Tiefenbach
I. Der Gerichtsbezirk Tiefenbach umfasst die Gemarkung der Stadt Tiefenbach sowie das Gebiet, welches durch Westweg, Alte Weidenstraße einschließlich des Magierturmes und der Waldgrenze des Finsterwaldes eingeschlossen wird. Seinen Sitz hat das Kleine Strafgericht in Tiefenbach.
II. Das Kleine Strafgericht wird durch den Bürgermeister bzw. den Stadtkommandanten der Stadt Tiefenbach eingesetzt.

§ 4 Gerichtsbezirk Rohehafen
I. Der Gerichtsbezirk Rohehafen umfasst die Gemarkung der Stadt Rohehafen innerhalb der Stadtmauern, sowie das Gebiet, welches von der Residenz des Barons über die Reichsstraße bis zur Siedlung Brockental verläuft. Seinen Sitz hat das Kleine Strafgericht in Rohehafen.
II. Das Kleine Strafgericht wird durch den Bürgermeister der Stadt Rohehafen eingesetzt.

§ 5 Gerichtsbezirk Brandenstein
I. Der Gerichtsbezirk Brandenstein umfasst die Gemarkung der Stadt Brandenstein sowie das Gebiet, welches von der Nordostküste bis zum Sichelberg und der Linie Brandensteiner Becken – Sickerschlund reicht.. Seinen Sitz hat das Kleine Strafgericht in Brandenstein.
II. Das Kleine Strafgericht wird durch den Magistrat der Stadt Brandenstein eingesetzt.

§ 6 Ausnahmeregelung
I. Das Territorium Westerhever übt die eigene Rechtsprechung auf dem ihm durch Königlichen Erlass festgelegten Territorium auf Grundlage des Westerheververtrages aus.
II. Die Rechtsprechung der Siedlung Brockental wird durch einen Vertrag geregelt.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.



Valorum [Königlicher Richter] Esthom [Königlicher Richter]








25. Onar  -  Ratsmitglied der Nortraven ermordet

Wie uns heute zugetragen wurde, fiel ein Mitglied des Westhever Rates vor einigen Tagen einem Mordanschlag zum Opfer. Die Leiche des Ratsherrn, der in Westhever für den Handel zuständig war, wurde von einem Dorfbewohner nicht unweit der nortravischen Grenzmarkierungen gefunden. Die übel zugerichtete Leiche wurde von den Tätern notdürftig verscharrt.

Bis jetzt fehlt von den Mördern jede Spur. Möglicherweise hatten es die Täter auf Gold abgesehen. Gerüchten Zufolge sollen in Westhever nicht unerhebliche Mengen dieses seltenen und kostbaren Metalls lagern.

Unbestätigt ist, das der Dorfvorsteher von Westhever ein Kopfgeld von 5000 Dukaten auf die Mörder ausgesetzt hat.

(AK)



25. Onar  -  Der Geist von Tiefenbach

Erneut wird von einem Geist berichtet, welcher in Tiefenbach sein Unwesen treiben soll.

Um eine Panik zu vermeiden, ließ die Tiefenbacher Stadtverwaltung vor kurzem noch verlautbaren, dass es sich bei dem Geist lediglich um ein Gerücht handeln würde. Nachdem nun aber immer mehr Leute die Erscheinung gesehen haben, gestand die Stadtverwaltung die Existenz der ruhelosen Seele ein.

Angeblich soll die Erscheinung harmlos sein, bisher wurde zumindest nichts gegenteiliges bekannt. Angesichts der Handhabe der Tiefenbacher Stadtverwaltung bei solchen Dingen kann es aber auch sein, dass evtl. Opfer der Erscheinung gezielt verschwiegen werden, um Unruhe in der Bevölkerung zu vermeiden.

Der Siebenwind Bote wird weitere berichten, sobald es Neuigkeiten in dieser Sache gibt.

(HF)



25. Onar  -  Boxkampf in Schieferbruch

Am gestrigen Tag fand ein Boxkampf in Schieferbruch statt. Die Teilnahme war recht hoch, immerhin zehn Personen. Namentlich sollen diese hier erwähnt werden, und zwar Urian, Balpihimo, Ferian, Senara, Lan, Rashka, Vitus, Segmier, Radon und Skadi. Der Kampf um die ersten drei Plätze dauerte knapp drei Stunden an und der Schiedsrichter Cassian bewies bei den vielen Durchgängen Geduld und wertete jeden der ausgetragenen Kämpfe.

Die Gewinner wurden dann von der Veranstalterin Marina Delalus, auch bekannt als die Verwalterin des Gasthauses zum Burgwichtel, verkündet.

Den dritten Platz belegte Rashak, mit einem Preisgeld von 500 Dukaten.
Den zweiten Platz belegte Larson, mit einem Preisgeld von 1000 Dukaten.
Der ersten Platz und somit Sieger belegte Urian. Ihm wurde ein Preisgeld von 2500 Dukaten zuteil.

Nach dem Wettkampf wurde zu einem Umtrunk geladen und noch bis spät in die Nacht gefeiert.

(LM)


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