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27. Carmar - Das Statut der Kronmark Siebenwind
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Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald und Truchsess der Kronmark Siebenwind verkünde und setze fest:
Das Statut der Kronmark Siebenwind als gültige Fassung vom Mittentag, den 13 Querler 19 nach Hilgorad.
§1 Die Truchsess vereint in sich alle Rechte und Pflichten der Kronmark Siebenwind im Namen des Königs.
§2.1 Die Truchsess betraut gemäß des Auftrages an die Ritterschaft der Sieben Winde durch ihre Majestät König Hilgorad I. die selbige mit der Erhaltung des Sicherheit in den Grünlanden.
§2.2 Der oberste Ritter der Sieben Winde darf demnach den Titel "Heerführer der Kronmark" tragen.
§3.1 Die Truchsess betraut gemäß des Auftrages an das königliche Gericht durch ihre Majestät König Hilgorad I. das selbige mit der Rechtsprechung auf der Insel.
§3.2 Der oberste Richter der Insel darf sich demnach "Hüter des Großsiegels der Kronmark" nennen.
§4.1 Die Truchsess beauftragt die Inselpatrizier mit der Leitung der Verwaltung der Kronmark.
§4.2 Die Inselpatrizier dürfen sich demnach "Verweser der Kronmark" nennen.
§4.3 Die Inselpatrizier stehen einem "Völkerrat" vor und lassen sich von diesem beraten.
§5 Die Institutionen der Führung der Kronmark haben sich untereinander in Amtshilfe beizustehen.
§6.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Falkensee das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie das Stadtrecht.
§6.2 Die Truchsess vergibt für die Stadt Falkensee den Titel „Hauptstadt der Kronmark Siebenwind“.
§6.3 Die näheren Statute der Stadt seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§7.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Brandenstein das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Ortschaft Brandenstein, Freihafen der Kronmark Siebenwind".
§7.2 Die näheren Statute der Ortschaft seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§8.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Kesselklamm das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Heimstatt in der Kesselklamm".
§8.2 Die näheren Statute der Ortschaft seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§9.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Südfall das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Südfall".
§9.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§10.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Dunquell das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Dunquell".
§10.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§11.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Greifenklipp das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Greifenklipp und Vänskap".
§11.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
§12.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Avindhrell das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Avindhrell bei den Wassern".
§12.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.
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27. Carmar - Verkündung über die Rechtsgültigkeit der Provinz-Statuten
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Hiermit verkündet das königliche Gericht das die Rechtsgültigkeit der bisher beschlossenen Statuten der einzelnen Provinzen der freien Kronmark Siebenwinds aufgehoben ist. Diese Verkündung betrifft alle Provinzen der freien Kronmark Siebenwinds ohne Außnahme und begründet sich auf dem Statut der freien Kronmark Siebenwinds, welches am 13. Querler im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung durch ihre Wohlgeboren die Baronin Beladriel Blättertanz festgelegt bekannt gegeben wurde.
Entsprechend werden alle Rechtssprechungsbefugnisse, welche außerhalb des Iuribus Siebenwind geregelt, aufgehoben.
Die Verwaltungen der einzelnen Provinzen der freien Kronmark Siebenwinds unterstehen fürderhin gemäß dem Statut der freien Kronmark Siebenwinds den Inselpatriziern.
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die Notwendigkeit bestehen, neue Statuten festzulegen, so ist gemäßg dem Statut über die freie Kronmark Siebenwind, an die Ritterschaft, das Gericht und die Inselpatrizier heran zu treten.
Exzellenz Solos Nhergas
Königliche Richterin zu Siebenwind
20. Carmar im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Burg Finianswacht, Siebenwind
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27. Carmar - Verkündung über die Auflösung der Milizrechtsverträge
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Hiermit verkündet das königliche Gericht, die Aufhebung aller bisher abgeschlossenen Verträge mit Milizen mit sofortiger Wirkung ohne Ausnahme. Sie genießen keinerlei besondere Rechte mehr und sind von ihren besonderen Pflichten entbunden.
Für den Abschluss neuer Milizrechtsverträge ist sich gegebenen Falls an Ritterschaft, Gericht oder die Inselpatrizier zu wenden.
Exzellenz Solos Nhergas
Königliche Richterin zu Siebenwind
21. Carmar im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Burg Finianswacht, Siebenwind
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27. Carmar - Verkündung über die Suche nach Mitarbeitern
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Hiermit verkündet das königliche Gericht erneut, dass es auf der Suche nach geeignetem Personal ist.
Gesucht werden Schreiber, Gerichtsdiener und Advokaten, so wie für jene die Advokaten werden möchten eine Ausbildung angeboten wird.
Gewarnt seien jene die ein Empfehlungsschreiben vorzeigen möchten, es aber nicht tun. Willkommen sind jene die Empfehlungsschreiben vorzeigen können, egal ob angekündigt oder nicht.
In jedem Fall erwartet das königliche Gericht Bewerbungen von rechtschaffenden Bewohnern der freien Kronmark Siebenwinds.
Exzellenz Solos Nhergas
Königliche Richterin zu Siebenwind
22. Carmar im 19. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Burg Finianswacht, Siebenwind
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