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5. Onar - SONDERAUSGABE - Die Siebenwindakte
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Wir, Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind, Lehnsherr der Insel Siebenwind, Großmeister der Ritter der Sieben Winde, Hochmeister des Drachen und getreuer Diener Seiner Majestät Hilgorad dem Großen, König Galdadons, Herr über das Nordland und Endophal et cetera, geruhen die nachfolgende
SIEBENWINDAKTE
dem Volk Siebenwinds zum Geschenk zu machen und fürderhin die Regierungsgewalt an den Großen Rat von Siebenwind zu übertragen.
Lange tobte ein schwerer, verlustreicher Kampf gegen die unheiligen Kräfte des Namenlosen, viele ließen ihr Leben auf der Walstatt der Ehre und gaben sich selbst für das Wohl der Insel auf. In Zeiten des Krieges ist es weise, alle Gewalt in einer Hand zu vereinen, um schnelle und eindeutige Entscheidungen zu treffen. Jenes war unsere Pflicht und Wir haben jene nach bestem Gewissen ausgeführt. Doch in der Zeit des Friedens mögen jene mit der Verwaltung des Landes betraut werden, die darauf leben.
So erklären Wir als Lehnsherr Siebenwinds, dass ab dem 12. Onar im 18 Jahr der Herrschaft Hilgorads alle Rechte die die Verwaltung Siebenwinds betreffen, an den Großen Rat der Insel Siebenwind übertragen werden. Das jener Rat das Land zum Wohle seiner Bewohner und im Sinne unseres Königs führen wird, bezweifeln Wir nicht. Wir bleiben weiter Lehnsherr Siebenwinds, werden jedoch keinerlei Herrschaft mehr über die Insel ausüben.
Wir werden fürderhin nurnoch mit unseren Rittern der Sieben Winde für den Schutz der Insel sorgen und darauf achten, dass keinem wehrlosen Bewohner der Insel grundlos Leid zugefügt oder das Königreich in seinen Grundfesten erschüttert wird. Mit Rat und Tat werden Wir zur Verfügung stehen, wenn man unserer Hilfe bedarf. Die althergebrachten Rechte der Ritter der Sieben Winde werden gewahrt, jene werden durch diese Akte oder die zivile Herrschaft Siebenwind nicht begrenzt. Burg Finianswacht bleibt Hausgut des Ordens der Ritter der Sieben Winde im eigenen Rechte. Die Burg Brandenstein wird durch den Ritterorden verwaltet.
Als Lehnherr verbleiben Wir mit unseren Rittern weiterhin der oberste Kriegsherr der Insel mit allen notwendigen Befugnissen. Uns obliegt im Falle eines Konfliktes der Befehl über das Heeresaufgebot Siebenwinds. Jenes Aufgebot setzt sich zusammen aus den vom Großen Rat aufgestellten Ortswachen, den Kriegerbünden, freien Kriegern und den ritterlichen Truppen. So Entscheidungen des Großen Rates den Schutz oder die Verteidigung Siebenwinds betreffen, ist für deren Wirksamkeit das Siegel des Großmeisters notwendig.
Zugleich erklären Wir die Stadt Falkensee zum ritterlichen Hauslehen und bestimmen, dass die Stadt als Hauptstadt Siebenwinds jedem Bewohner der Insel offen bleiben und ein Ort des Friedens für jedermann sein wird.
So Wir vom Großen Rat der Insel Siebenwind sprechen, meinen wir eine Gruppe aus Vertretern der verschiedenen Völker und Gruppen, die allein über die Geschicke der Insel entscheiden. Jede der folgenden Gruppen wird je einen Vertreter entsenden: die Stadt Falkensee, der Freihafen Brandenstein, das Dorf Südfall, das Dorf Greifenklipp – zugleich für das Volk der Nortraven, das Dorf Bergheim im Kesselklamm – zugleich für das Volk der Zwerge, das Volk der Landelfen, das Volk der Hochelfen, das Volk der Halblinge, das Volk der Orken, das Volk der Menschen des Mittelreiches, der Magierturm, die Kirche der Vier, die Gemeinschaft der Elementargläubigen. Zudem gehören dem Rat in eigenem Rechte der Baron von und zu Gerdenwald (oder seines Vertreters), ein Ritter der Sieben Winde und der Inselpatrizier an. Der Lehnsherr Siebenwinds ist Teil des Rates.
Die einzelnen Vertreter werden durch die Siedlungen, Völker und Gruppen selbst bestimmt und dem Inselpatrizier gemeldet. Diesem obliegen alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung des Rates.
Der Inselpatrizier herrscht im Namen des Großen Rates über Siebenwind – er wird vom Großen Rat gewählt und gegebenenfalls auch abgewählt. Bis der Große Rat erstmalig einen Inselpatrizier gewählt hat, wird die Edeldame Solos Nhergas, derzeit Kanzlerin des Lehens Siebenwind, dieses Amt ausführen. Wir sprechen sie dazu von allen uns als Lehnsherrn gegenüber abgelegten Eiden frei, die die Verwaltung der Insel betreffen.
Sollte jemals wieder die Insel in größter Not sein, kann der Großmeister der Ritter der Sieben Winde als Lehnsherr das Kriegsrecht verhängen und die Herrschaftsgewalt auf Zeit an sich ziehen. Darüber wird er den Großen Rat in Kenntnis setzen und um seine Zustimmung bitten. Sobald die Gefahr vorrüber ist, werden Wir oder unser Nachfolger die Macht zurückreichen.
Wir wünschen unserer Insel ein wohliges Gedeihen und eine weise Führung durch die Vertreter der Siedlungen, Völker und Gruppierungen! Zum Wohle des Landes, seiner Bewohner und unseres Königreiches.
So niedergelegt am 1. Onar im 18. Jahr der Herrschaft Hilgorads des Großen, zur Burg Finianswacht auf Siebenwind
Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind
- Lehnsherr Siebenwinds
- Großmeister der Ritter der Sieben Winde
*Siegel des Lehnsherrn Siebenwinds*
*Siegel des Großmeisters Rd7W*
~SS~
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5. Onar - Lehnherr erlässt Siebenwindakte - Großer Rat tritt in Kürze zur ersten Sitzung zusammen!
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Lehnherr erlässt Siebenwindakte - Großer Rat tritt in Kürze zur ersten Sitzung zusammen!
Zitat: Ich grüße mein Volk, alle Bewohner unseres Eilandes!
Lange ward die Insel von Kriegen geschüttelt, doch seit einiger Zeit herrscht wieder Ruhe und ein sicherer Friede. Die Zeit, in der es einer schnellen, väterlichen Hand bedurfte, neigt sich ihrem Ende zu. Es kommt die Zeit, zu der ein Vater seine Kinder in die Welt hinaus ziehen lässt, damit sie selbst ihr Leben meistern.
Aus diesem Grunde lege ich die Herrschaftgewalt über Siebenwind in weiten Teilen in die Hände der Vertreter aller Inselbewohner, damit jene selbst über die Geschicke der Insel bestimmen können.
Doch kann jenes nicht unbedacht geschehen. Um euch, meinem Volke, einen Wegweiser an die Hand zu geben, gewähre ich euch eure Rechte im Rahmen der Siebenwindakte. So könnt ihr nicht fehl gehen und werdet stets euer Ziel erreichen.
In wenigen Tagen schon wird der Großteil meiner Befugnisse auf den Großen Rat zu Siebenwind übergehen. Jener Rat bestehend aus Vertretern der Völker Siebenwinds, der tragenden Glaubensgemeinschaften, der Siedlungen, der Arkanisten. Sie alle werden es sein, die Siebenwind führen. Zu diesem Zwecke berufe ich die erste Sitzung des Großen Rates gemäß der Siebenwindakte für den 12. Onar dieses Jahres ein. Die Sitzung beginnt zur Dunkelphase des Siebten Zyklus im großen Burgsaal Finianswachts, welcher fürderhin der Tagungsort des Großen Rates sein soll.
Die Gruppen sind nun am Zuge, mögen sie sich ihre Vertreter bestimmen und zu besagtem Tage in den Rat entsenden. Gleichwohl nur ein Vertreter benannt werden kann, mögen bis zu zwei Begleiter mit ihm erscheinen.
Zu jener ersten Tagung des Großen Rates werde ich feierlich das Siegel Siebenwinds, dass für alle zivilen Angelegenheiten Verwendung findet, an die vorläufige Inselpatrizierin Edeldame Nhergas überreichen. Jener wird alsdann die erste Sitzung leiten und der Rat mag über allerlei Formalien befinden, wies ihm beliebt.
Ich werde mit meinen Rittern den Saal als uneingeschränkter Herr der Insel betreten - und ihn als Freund und Ratgeber der Insel verlassen. Nur meine mir durch den König gegebene Macht gebrauchend, wenn die Insel vom Kriege bedroht oder das Königreich in Gefahr ist.
Nutzt mein Geschenk in weiser Art, meine Kinder, meine treuen Bewohner Siebenwinds!
Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind
- Lehnsherr Siebenwinds
- Großmeister der Ritter der Sieben Winde
~SS~
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