127.
Ausgabe

Ausgabe 127-Königstag, 30. Carmar 15 nach Hilgorad


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30. Carmar  -  Mit uns der Sieg

Die Sporen dem Pferd
Die Hand liegt am Schwert
Im Herzen der Mut
Im Auge die Wut

Das Feuer der Götter
Der Tod für die Spötter
Mit dem Glauben nach vorn
Um zu kämpfen gebor'n

Ein Hieb mit meiner Klinge
Für die Ketzer die Schlinge
Dem König unser Leben
Mein Wort darauf gegeben

Mein Feind wie laut muss ich schreien
Wo dein Versteck wie groß der Stein
Den du dir hast auserkor'n
Unter dem dein Mut ging verlor'n

Ich hingegen steh' hier zu schwören
Dich und das Böse zu zerstören
Will mein Leben den Göttern schenken
Und an daheim - die Liebste denken.


In Gedenken an jene, die den Weg nicht mehr in die Heimat fanden.

HTd



30. Carmar  -  Der Fall des Sterns, Teil 1 - Exploration

Es war schon länger Dunkel. Siebter Dunkelzyklus, um genau zu sein. Zum Glück hatte ich endlich die Feste Seeberg erreicht. Schon von weiten hatte ich bemerkt, dass ich dort mehr als nur die üblichen Wachen antreffen würde.
Doch mit so hochrangigen Personas hatte ich nicht gerechnet.
Angefangen mit Aelwin, einem Geweihten Astraels, über einen Ritter und sogar dem Primus der Grauen Garde, Edomawyr persönlich. Dem Gespräch beiwohnend erfuhr
ich auch den Grund ihrer Versammlung;
Den vom Himmel gefallenen Stern, welcher unweit von der ehemaligen Hauptstadt Rohehafen niedergegangen war, galt es zu untersuchen. Gütigerweise gewährte man mir mitzukommen, um dem Volk Siebenwinds davon zu berichten. Später stieß Ranis, ein Lehrmeister der Kriegerakademie, zusammen
mit mehreren Schülern zu uns, wohl um uns Geleitschutz zu geben. So zogen wir, ein knappes Dutzend, gen Südosten zum Grenzwall.

Ich war noch nie dort gewesen, dieser mächtige, bewehrte Grenzwall beeindruckte mich zutiefst.
Mittlerweile war es stockfinster geworden, man sähe ohne ein Licht kaum die Hand vor Augen. Zielstrebig gingen wir über das an den Wall angrenzende Land. Der Boden war schwärzlich, wohl mit Asche und anderem Dreck vermengt.
Verkohlte und abgestorbene Bäume und tote Gräser hoben sich aus der Dunkelheit ab. Plötzlich wurde unser Schweigen unterbrochen, ein vereinzelter Wolf stürzte
sich, vom Hunger getrieben, auf uns. Obwohl er offensichtlich kurz vor dem Hungertod und sicherlich auch von Krankheit geschwächt war, bedurfte es
mehrerer kräftiger Hiebe das Biest niederzustrecken.

Irgendwann bemerkte ich, dass sich meine Füße erwärmten. Anfangs hielt ich das lange Laufen - man ist ja nicht mehr der Jüngste - für die Ursache dessen. Nur kurze Zeit später war mir klar, dass dies nicht der wahre Grund sein konnte. Die Wärme kam direkt vom Boden. Wohl von dem Einschlag, dachte ich mir. Später wurde meine Vermutung Bestätigt; Die Wärme schien in direkter Verbindung mit dem Stern zu stehen und die Temperatur des Bodens sei ähnlich wie am Feuerberg.

Schon nach unerwartet kurzer Zeit waren wir am Krater angekommen. Anfangs war mir dies noch nicht klar, denn das Einzige was ich sah war ein großer, mit dampfendem Wasser angefüllter Krater. Es hätte genauso gut ein See sein
können, wäre das Ufer und die nahe Umgebung nicht so aufgewühlt gewesen. Das Wasser dampfte, und es ging ein penetranter Schwefelgeruch von ihm aus.

Die Erforschung dieses Geländes war unsere Aufgabe, doch viel konnten wir nicht tun. Eine Überquerung des Sees war nicht möglich, das schwefelhaltige Wasser würde dies verhindern, jegliches Holz zersetzen. So verharrten wir
lange Zeit völlig tatenlos an dem Ufer, nur der Primus schien in etwas vertieft, was sich jedoch meinem Verstand nicht erschloss.

Plötzlich erloschen alle Lichter. Kein Windzug hätte dies vollbracht, denn meine Lampe erlosch ebenfalls. Einizig die besonders helle Fackel des Geweihten Aelwin blieb davon unbeeinträchtigt. Ein Segen, den tapfren
Geweihten und mit ihm den Beistand der heiligen Viere um sich zu wissen, denn just in diesem Moment hatten sich schemenhafte Gestalten, schwarz, groß wie ein Bär, mit vielen Beinen, ähnlich einer Spinne auf der Bildfläche
gezeigt. Sie stürzten sich auf uns, doch dem unerschrockenen Lehrmeister der königlichen Kriegerakademie Siebenwinds Ranis und seinen mutigen Schülern, gelang es mit Unterstützung des Ritters die entsetzlichen Kreaturen zu
vernichten. Nur kurz hatten wir eine Verschnaufpause, denn sofort rollte die zweite Angriffswelle auf uns nieder. Und diesmal waren noch scheußlichere Wesen dabei. Große, weißlich schleimige Krötenähnliche Geschöpfe gruben sich
aus der Erde, nur um sofort von den Hieben der jungen, vom Mute beseelten Krieger abgefangen zu werden. Zwar waren auch diese Geschöpfe äußerst zäh, doch schienen sie dem gut gewälzten Eisen der Schwerter, geführt von den
kräftigen Armen der mutigen Schüler letztlich nur wenig entgegensetzen zu können.

Jedoch gelang es auch diesen widerwärtigen Kreaturen uns nicht unerheblichen Schaden zu zufügen. Am schwersten traf es den überaus standhaften Geweihten des Allsehenden Aelwin, ihn mussten wir auf einem der Pferde transportieren.
Wir zogen uns in die Ruinen eines Schreines der Herrin Vitama zurück, da die Welle der Angreifer nicht abzubrechen schien. Dort angekommen verharrten wir lange Zeit. Es galt die Wunden zu versorgen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Auch trennten sich hier unsere Wege.
Der heldenmütige Lehrmeister Ranis und seine disziplinierten Lehrlinge kehrten nach Brandenstein zurück, Denn obwohl wenn sie bis dahin großen Mut und hehre Tapferkeit bewiesen hatten - waren es nachwievor Schüler und das
weitere Vorgehen, nämlich in die Ruinen Rohehafens vorzudringen, wäre zu gefährlich.

Genauer gesagt war der Marktplatz Rohehafens das nächste Ziel. Der ehrenwerte Primus der Grauen Garde Edomawyr und der Ritter vermuteten dort einen alten Zugang zur Kanalisation, von dem sie sich ein weiterkommen versprachen.

Die Ruinen der alten Hauptstadt zu durchschreiten war beklemmend. Überall sah man die Spuren des Lebens, das dort einst geherrscht hatte. Hin und
wieder griffen uns Wölfe an, wohl nach Fressbarem suchend. Mittlerweile wurden ihre Überbleibsel aber gerwiss von Artgenossen gefunden und können so deren Ableben vielleicht einige Tage hinausschieben. Jedoch war unsere Suche genauso erfolglos, wenn sie auch freudiger endete.
Denn irgendwann beschlossen wir nach Brandenstein zurückzukehren, wir hatten den Eingang nicht finden können. Ein Portal, geschaffen durch die Magie des
durch nichts aus der Ruhe zu bringenden, mächtigen Primus Edomawyr, verkürzte die Rückreisezeit gewaltig, sodass schon bald nach diesem Beschluss unsere Füße den Boden Brandensteins unter sich hatten.

Insgesamt kann man diese Exploration jedoch als Erfolg bezeichnen, hatten wir doch einige neue Dinge herausfinden können und hatten schlimmeres Übel
an uns selbst verhindern können.

R.



30. Carmar  -  Anzeigen des Provinzlehens zu Brandenstein

"Für diverse Bau- und Umbaumaßnahmen in und um die Handelsstadt Brandenstein sucht das Rathaus nach einem fähigen Architekten und Baumeister, der sich im Stande sieht, Wände zu ziehen, Häuser zu errichten, Handwerker zu beaufsichtigen und dergleichen mehr.

Ebenso sucht das Rathaus fähige Bergleute und Schürfer zwecks Materialdeckung der Baumaßnahmen und gegebenfalls für ein weiteres, größeres Projekt nahe der Stadt.

Auch bekundet die Stadtverwaltung Interesse an den Diensten eines Zeichners. Wer sich für talentiert und fähig hält einige Aufträge des Rathauses zu bearbeiten sei herzlich gebeten, sich zu melden.

Generell mögen sich alle Interessenten bei der Stadtverwaltung im Rathaus vorstellen oder, so sie das Rathaus unbesetzt vorfinden, eine entsprechende Nachricht am selbigen hinterlassen.

An dieser Stelle sei ebenso Kund getan, das das Provinzlehen zu Brandenstein wieder günstiges Bauland zur Pacht im Westen der Stadt vergibt, ebenso wie Land zur Viehhaltung und zum Ackerbau. Anfragen dieser Art können ebenso an das Rathaus gestellt werden.

Für das Wohl der Krone,

Die Stadtverwaltung zu Brandenstein."

SvS



30. Carmar  -  Wiedereröffnung der Taverne

Mit Freude vernahm der Bote vor einigen Tagen die Absicht der ehrbaren Frau Svendra Merseck, in Kürze die Türen der ‚Roten Seeschlange’ zu Brandenstein erneut zu öffnen. Vorbei sind also bald die Tage, da die einzige Möglichkeit eines guten Kruges Met des Abends in einem langen Ausritt gen dem Seiltänzer in der Neuen Hauptstadt lag. Bei Dunkelheit und Regen für viele eine überaus Abschreckende Vorstellung.

Dem gläubigen und trinkfreudigem Volke soll jedoch auch verkündet werden das der baldigen Eröffnung bis dahin immer noch die Neuanstellung fähiger Köche oder Köchinnen im Wege steht. Alle jene die sich in der Kochkunst berufen fühlen, sei es Meister oder Lehrling mögen bei Frau Merseck, Sire Siegfried von Steiner, einem Nordmann mit Namen Harwarn oder der Familie Gropp vorstellig werden.

Für alle, die da den Abend bei einem Gläschen Wein oder einem Kruge Bier in altbekannt gemütlicher Atmosphäre suchen – Nicht mehr lang, liebe Leute, und das Warten hat ein Ende. Auf dass das Lachen und Singen erneut erklinge in diesem Hause und den Neubeginn verkünde, denn die Dunkelheit ist vorbei.


Arn



30. Carmar  -  Belohnung ausgesetzt

Um dem Unbill des Räuberunwesens auch weiterhin keinerlei Möglichkeit zur Entfaltung zu geben, setzt das Provinzlehen Brandenstein folgende Belohnungen aus:

Ad primum sei auf den Kopf des Anführers der Räuberbande, welche das Provinzlehen heimsuche, eine Belohnung von 5000 Dukaten ausgesetzt.
Ad secundum sei für die Ergreifung eines jeden weiteren Wegelagerers eine Belohnung in Höhe von 2500 Dukaten ausgeschrieben.
Ad tertium werde jeglicher Hinweis, der zur Ergreifung eines oder mehrerer Räuber durch die Soldaten seiner Majestät führt, fürderhin mit 1000 Dukaten vergolten.

In seiner Gnade gewährt der Lehensvasall zu Brandenstein einem jeden Wegelagerer, der sich binnen fünf Tagen seiner Gnade ausliefert, eine Anhörung durch seine Person und Milde in der Urteilsbemessung.
Diejenigen, welche dieses Angebot ausschlagen, wird die volle Härte des Gesetzes treffen. Ein solcher werde des Provinzlehens Brandenstein verbannt. Innerhalb der Grenzen des Provinzlehens Brandenstein gelte er fürderhin als vogelfrei, sein Recht auf Besitz und Leben habe er innerhalb dieser Grenzen verwirkt.

gezeichnet,
Die Verwaltung zu Brandenstein.

SvS



30. Carmar  -  Verkündung der Stadtverordnung zu Brandenstein

Die Stadt Brandenstein tut hiermit allen Bewohnern folgende Verordnung kund:

§1 Lehensvasall und oberste Instanz der Stadt Brandenstein, nach König und Graf, ist der von seiner Durchlaucht, dem Grafen, ernannte Ritter. Alle Verordnungen, Erlässe und Gesetze gehen vom Lehensvasall zu Brandenstein aus. Zur Zeit übt jenes Amt Sir Siegfried von Steiner, H.d.F. aus.

§2 Der Lehensvasall zu Brandenstein behält sich vor, die Stadtverordnung im Ganzen oder in Teilen bei Bedarf zu ändern.

§3 Im Sinne einer gerechten, zum Wohle der Stadt gereichenden Verwaltung, stehen dem Lehensvasall einer oder mehrere Lehensverwalter, Finanzmagistrate und Liegenschaftsverwalter zur Seite.

§4 Die Ernennung und Entlassung der Lehensverwalter, Finanzmagistrate und Liegenschaftsverwalter obliebt dem Lehensvasall zu Brandenstein.

§5 Die Haus-/Acker-/Pachtland-/Gattervergabe innerhalb des Provinzlehens Brandenstein erfolgt über die Liegenschaftsverwalter, respektive den Lehensvasall.

§6 Jegliche Gatter-, Acker-, Land- oder Hausaneignung ohne die Genehmigung der Liegenschaftsverwalter ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§7 Häuser/Äcker/Pachtland/Gatter verbleiben Besitz von Stadt und Krone. Eventuelle Um- oder Ausbauten sind bei der Liegenschaftsverwaltung, respektive dem Lehensvasall zu beantragen.

§8 Für jegliches Haus und jegliches Gatter ist eine Miete, respektive Pacht auf zu bringen, welche sich nach Größe und Lage richten und jeden Mond erhoben werden.
Zusätzlich werden Geschäfte mit dem Zehnt belehnt. Dieser kann wahlweise in Gold oder Erzeugnissen aufgebracht werden.
Äcker werden in Erntezeiten mit dem Zehnt belehnt, so der Ertrag nicht in einem Geschäft der Stadt gehandelt und somit bereits mit dem Zehnt belehnt ist.
Die Stände des Marktes werden zum Anregen des Handels nicht mit dem Zehnt belehnt, sofern nicht ein Markttag einberufen wurde.

§9 Mieten, Pachten und der Zehnt sind alle zwei Monde zu entrichten. Die Entrichtung erfolgt ausschließlich beim Lehensvasallen oder dem Finanzmagistraten, jeweils für mindestens zwei Monde im vorraus.
Der Zehnt ist ausschließlich beim Lehensvasallen oder Finanzmagistraten pünktlich abzuliefern, jeweils für die zwei voran gegangenen Monde.

§10 Häuser, Gatter und Äcker können von der Pacht, respektive dem Zehnt befreit werden. Dies betreffe vornehmlich Einrichtungen der Krone und der Kirche.
Weitere Pachtbefreiungen sind beim Lehensvasall zu beantragen.

§11 Die Mieter eines Hauses haben dafür Sorge zu tragen, daß die Wege zu ihren Häusern von Schnee und Unrat befreit bleiben.

§12 In Gattern ist die Haltung von gefährlichen Tieren untersagt. Ferner sei die Haltung von Groß- und Kleintieren in einem einzigen Gatter unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§13 In einem jedem Gatter sei jedem Pferd, Maultier, Ochsen, sowie jeder Kuh eine Weidefläche von vier Rechtsschritt zu zu bemessen, jedem Tier das nicht größer als eine Ziege ist zwei Rechtsschritt.
Die Stadt behält sich aus Gründen der Eindämmung von Seuchen vor, Tiere, deren Weidefläche sich mit der anderer überlappt, aus dem betreffenden Gatter zu entfernen.

§14 Bürger der Stadt Brandenstein kann ausschließlich werden, wer ein Haus in der Stadt gemietet oder erbaut hat und/oder mit dem Mieter des Hauses direkt verwandt und in selbigem wohnhaft ist.
Bürgerbriefe werden durch den Finanzmagistraten ausgestellt.

§15 Zusätzlich zu den Rechten der Bürger nach Art. 12 Constitutio Siebenwind gewährt die Stadt Brandenstein ihren Bürgern nachfolgende Rechte:

§15.1 Ein jeder Bürger habe das Recht auf eine Anhörung durch den Lehensvasallen, so er sich eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Codex Criminalis schuldig gemacht habe. Diese hat binnen 5 Tagen nach Urteilsverhängung zu erfolgen, der Bürgerbrief wird für diese Frist eingezogen und die Strafe bis zur Anhörung ausgesetzt. Kapitalverbrechen und Urteile, die von Angehörigen der Ritterschaft oder im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens verhängt werden, bleiben hiervon unangetastet.

§15.2 Einem jeden Bürger sei es gestattet, sein Anwesen mit Hilfe von Leibwächtern zu schützen. Innerhalb dieser sowie in einem Umkreis von 5 Schritten um die Eingänge seien jene von allen Rüstungs- und Waffengesetzen ausgenommen.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Recht jederzeit befristet oder auf Dauer zu widerrufen.
Ferner kann dieses Recht durch jeden Angehörigen der Ritterschaft, sowie durch Offiziere und Unteroffiziere des Lehensbanners Siebenwind und ferner durch Offiziere und Unteroffiziere der Baronsgarde des Hauses von Gerdenwald befristet widerrufen werden.

§16 Der Lehensvasall der Stadt Brandenstein behält sich vor, Bürgern, deren Verhalten durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlung gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis nicht dem eines Bürgers entspreche, das Bürgerrecht in der Stadt Brandenstein befristet oder auf Lebenszeit zu entziehen.

§17 Der Lehensvasall der Stadt Brandenstein behält sich vor, Freie, die auffallen durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlungen gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis, befristet oder auf Lebenszeit des Lehens Brandenstein zu verbannen.
Dem Verbannten bleiben 8 Zyklen, um die Grenzen des Lehens zu verlassen, hiernach gelte er fürderhin im Lehen Brandenstein als Vogelfreier.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Strafmaß bei Angehörigen von Rassen und Völkern, deren Siedlungen nicht im Lehen Brandenstein an zu treffen sind, zusätzlich zu verschärfen.
Der Lehensvasall behält sich in ferner vor, dieses Strafmaß auf ganze Rassen oder Völker aus zu dehnen, deren Siedlungen nicht im Lehen Brandenstein an zu treffen sind, so er Anlaß zum Zweifel an Königs- und Gesetzestreue ganzer Rassen oder Völker sehe.

§18 Das Reiten in der Stadt Brandenstein ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Angehörige des Adelsstandes, des Lehensbanners Siebenwind, sowie der Baronsgarde des Hauses von Gerdenwald.

§19 Alles weitere klärt die Iuribus Siebenwind.

- Die Stadtverwaltung zu Brandenstein.

SvS



30. Carmar  -  Über das Blutbad am Pranger

Ein junger, hochgewachsener Mann schritt in unauffälligen
Gewändern zum Pranger. Ich hatte ihn anfangs garnicht bemerkt, war er doch sehr unscheinbar gekleidet.
Nur kurze Zeit verharrte er auf dem Pranger stehend,
dann ließ er in schriller Stimme gotteslästerliches erklingen.

Zog noch während dem Reden einige Fläschchen aus seinen Taschen und schmetterte diese vor seine Füße zu Boden.
Fast hatte ich geahnt, was dann geschah.
Die Luft um die zerbrochenen Flaschen ging sofort
in Flammen auf und eine heftige Druckwelle erschütterte alles, was in der Nähe stand. Sein Körper, der Explosion zu nahe, zerfetzte gänzlich.

Einem Mann, vermutlich Heiler oder Geweihter, gelang es als
erstem, den Schock zu überwinden und organisierte gleich
die Aufräumung des Selbstmordes. Denn um dies handelt es sich eindeutig. Um den Selbstmord eines Verirrten.

Und noch immer mag man die Spuren dessen am Pranger sehen.

R.



30. Carmar  -  Literatur Wettbewerb

Frau Finduleia Laurelin, Beraterin seiner Gnaden Baron von Gerdenwald, lässt verkünden:

"Werte Bürger und Freie Siebenwinds,

Der Gerdenwalder Hofe gedenke einen Literatur Wettbewerb zu veranstalten. Teilnehmen könne ein Jeder, der des Schreibens mächtig sei und vor Einfällen nur so strotze. Jeder Autor eines Textes sei persönlich von Seiner Gnaden Baron Friedward von Gerdenwald zu einer öffentlichen Lesung eingeladen. Der Gewinner jedoch solle als Belohnung seiner Talente in die Dienste des Barones gestellt werden und ab jenem höchst krönenswerten Augenblicke als Hofdichter fungieren.

Auf zahlreiche Schreiben - handle es sich nun um fabelhafte Sagen, tagebuchartige Beschreibungen des Krieges, oder die Liebe preisende Gedichte - freue sich,


Finduleia Laurelin,
Beraterin Seiner Gnaden, Baron Friedward von Gerdenwald."


So höret her, belesene Bürgerinnen und Bürger ! Denn ohne Frage sei die Stelle des Hofdichters nicht nur von literarischer Qualität, sondern auch in materieller Hinsicht überaus einträglich, ist doch seine Gnaden nicht für Geiz in der Kunst bekannt. Der Sieger jenes Wettbewerbes, so Frau Laurerlin, habe eine angemessene Entlohnung seiner Tätigkeit als Hofdichter zu erwarten. Das Wort ist mächtiger als die Klinge, hieß es einst aus dem Munde eines weisen Mannes. So lasset dies Wort zu neuem Leben erstehen und messet Euch mit den Besten dieser Insel !

Arn



30. Carmar  -  Danksagung

Hiermit möchten wir allen Freunden und Bekannten für die erwiesene Aufmerksamkeit und die zahlreichen Geschenke, anlässlich unserer Bundschließung, unseren Dank aussprechen.
Ihr alle habt dazu beigetragen, diesen für uns so wichtigen Tag, zu einem unvergesslichen Ereignis werden zu lassen.
Einen besonderen Dank möchten wir der ehrenwerten Dame Rose und Bruder Barkor aussprechen, ohne die wohl alles noch ins Wasser gefallen wäre.

Samira und Benion Sandelholz

J.D



30. Carmar  -  Von den unterschiedlichen Schönheiten des Lebens

es wurde besungen
von einem Barden am Brunnen
die Schönheit des Lebens
doch ein Warten auf Applaus schien vergebens
denn hätte er in die Gesichter geschaut
und nicht allein seiner Stimme vertraut

dann wäre ihm wohl aufgegangen
nicht seine Schönheit des Lebens in Worte zu bannen
vielleicht hätte er in diesen Gesichtern gelesen
dass für diese Menschen das Leben ist wie ein Wesen
an dem wahrlich kein gutes Haar gelassen
es ein jeder hier gelernt hatte zu hassen

und dann sah der Barde auf und einen blühenden Baum
und was und wen er sah erfreute ihn kaum
dort hing in einer Schlinge einer der seinen mit Harfe
und es schien als wäre es die Art von Strafe
die die Bürger dieses Ortes für die aufheben
die ein Loblied singen auf dieses Leben.

Um an all jene zu erinnern, denen wir unsere Hilfe nicht verwehren sollten.

HTd


© Siebenwind | Bote | Amun 2003